Jede der drei Ombudsstellen ist auf einen Aufgabenbereich spezialisiert. So gibt es je eine Ombudsstelle für inklusive Bildung, für besondere Begabungen sowie für Schülervertretungen, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.
Inklusive Bildung
- Vermittlung konstruktiver Lösungen
- Entwicklungsfördernde Kompromisse finden
- Sicherheit in Entscheidungen geben
Schülervertretungen + §49 Konferenzen
- Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
- Mitbestimmungsrechte
- Beantwortung von Fragen zur Gremienarbeit
Besondere Begabungen
- Förderkonzepte innerhalb und außerhalb der Schule
- Vertretbare Lösungen und Kompromisse erarbeiten
- Unterstützung bei vermittelnden Gesprächen
Alle drei haben ihren Sitz im Zentrum für Schul- und Jugendinformation (ZSJ). Sie werden nur auf Anfrage von Sorgeberechtigten und älteren Schülerinnen und Schülern tätig.