Deren ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten kostenlos, neutral, vertraulich und unabhängig von Schulen und der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), wenn Schülerinnen und Schüler Probleme in oder mit der Schule haben.
Übersicht
Inhaltsverzeichnis
Nur in Hamburg gibt es sie: die Ombudsstellen
Drei Ombudsstellen
Jede der drei Ombudsstellen ist auf einen Aufgabenbereich spezialisiert. So gibt es je eine Ombudsstelle für inklusive Bildung, für besondere Begabungen sowie für Schülervertretungen, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.
Inklusive Bildung
- Vermittlung konstruktiver Lösungen
- Entwicklungsfördernde Kompromisse finden
- Sicherheit in Entscheidungen geben
Schülervertretungen + §49 Konferenzen
- Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
- Mitbestimmungsrechte
- Beantwortung von Fragen zur Gremienarbeit
Besondere Begabungen
- Förderkonzepte innerhalb und außerhalb der Schule
- Vertretbare Lösungen und Kompromisse erarbeiten
- Unterstützung bei vermittelnden Gesprächen
Alle drei haben ihren Sitz im Zentrum für Schul- und Jugendinformation (ZSJ). Sie werden nur auf Anfrage von Sorgeberechtigten und älteren Schülerinnen und Schülern tätig.
Geschäftsstelle der Ombudsstellen
Susanne Wunderlich
Kontakt nur über Telefon 040 – 428 63- 2733
mo + di 9-11 Uhr und do 14-16 Uhr
ombudsstelle-inklusion[at]bsb.hamburg.de
E-Mail Kontakt Ombudsstelle Inklusion
ombudsstelle-schueler[at]bsb.hamburg.deE-Mail Kontakt Ombudsstelle Schüler- und Schülerinnenvertretungen
ombudsstelle-besondere-begabungen[at]bsb.hamburg.deE-Mail Kontakt Ombudsstelle für besondere Begabungen