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Regelungen und Umgang mit digitalen Medien und mobilen Endgeräten

Übersicht

Zwischen Schutz und Teilhabe: Wie Schulen mit Smartphones umgehen

Digitale Medien sind ein fester Bestandteil des Lebensalltags von Kindern und Jugendlichen, in der Freizeit ebenso wie in der Schule. Das Smartphone ist dabei das zentrale Medium: Es dient der Kommunikation, der Orientierung, dem Lernen und dem sozialen Austausch. Gleichzeitig wirft die zunehmende Nutzung im schulischen Kontext Fragen auf: Wie gelingt der Spagat zwischen pädagogischem Freiraum und notwendigem Schutz? Was dürfen Schulen regeln und was dürfen sie nicht? Und welche Rolle spielen Eltern dabei?

Befähigung

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) setzt bewusst auf einen pädagogisch orientierten Ansatz. Schulen entwickeln in eigener Verantwortung Regelungen zum Umgang mit privaten Endgeräten, eingebettet in ihre jeweiligen Medienbildungskonzepte. Ziel ist dabei die Verwirklichung der Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.

Dies bedeutet auch, Kinder und Jugendliche schrittweise zu befähigen, digitale Angebote sicher und reflektiert zu nutzen. Schulen benötigen dafür verbindliche Rahmenbedingungen und praxisnahe Unterstützungsmaterialien.

Der Hamburger „Werkzeugkasten Medienbildung“ bietet Lehrkräften hierfür konkrete, altersspezifische Bausteine. Von Unterrichtsmaterialien zu kritischer Medienanalyse über sichere Kommunikation bis hin zu Datenschutz, Recherchekompetenz und Kreativtools. Für Eltern bedeutet dies, Medienkompetenz systematisch zu bilden.

Die „Handreichung Digitale Endgeräte“ ergänzt diese Perspektive, indem sie beschreibt, wie Schulen schrittweise zwischen analogen und digitalen Lernphasen wechseln, wie Geräte rechtssicher bereitgestellt und wie Schülerinnen und Schüler in deren verantwortungsvolle Nutzung eingeführt werden können. So entsteht ein Rahmen, in dem Kinder digitale Kompetenz begleitet, verständlich und altersgerecht erwerben.

Dabei geht es insbesondere um:

  • den Aufbau digitaler Kompetenzen in strukturierten Lernsettings,
  • einen sicheren Umgang mit Social Media und Online-Kommunikation,
  • die Förderung von kritischem Denken, Urteilsfähigkeit und Selbststeuerung,
  • Unterstützungsangebote für Familien, gerade bei geringerer Medienerfahrung,
  • eine enge Verzahnung von schulischer Medienbildung und familiärer Begleitung.

Vor diesem Hintergrund zeigt sich deutlich, dass digitale Mündigkeit nicht durch möglichst frühe oder intensive private Nutzung entsteht, sondern durch pädagogisch begleitetes Lernen, durch klare Regeln und durch die Unterstützung von Schule und Elternhaus.

Eine ergänzende Liste medienpädagogisch empfehlenswerter Links und Tipps für Eltern und andere Erziehende, Kinder, Jugendliche, Lehrer/innen und Erzieher/innen finden Sie unter https://www.bzkj.de/bzkj/wegweiser.

Vertrauen und Verantwortung

Digitale Medien bieten große Chancen: Sie fördern eigenverantwortliches Lernen, regen zur Kreativität an und eröffnen neue Formen gesellschaftlicher Teilhabe, etwa durch Projekte, kollaboratives Arbeiten oder den Zugang zu Wissen. Gleichzeitig sind Kinder und Jugendliche mit Risiken wie digitalem Leistungsdruck, Cybermobbing, Reizüberflutung oder exzessiver Nutzung konfrontiert.

Mediennutzung muss im schulischen Kontext daher pädagogisch begleitet und konzeptionell eingebettet werden. Hamburg verfolgt den Ansatz, nicht pauschal zu verbieten, sondern gezielt zu befähigen.

 
Austausch und gemeinsame Beschlüsse der Bundesländer
 
Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) traf sich im Mai 2025 in Hamburg, um u. a. die Bedeutung der Digitalisierung und der Nutzung von Social Media für Kinder und Jugendliche zu diskutieren. Dabei wurde betont, dass digitale Medien sowohl Chancen als auch Risiken bergen.

Die Ministerinnen und Minister forderten verstärkte Präventions- und Bildungsangebote, um junge Menschen im Umgang mit digitalen Medien zu stärken und sie vor Gefahren wie Cybermobbing und Desinformation zu schützen. Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Schulen und anderen relevanten Akteuren verbessert werden, um eine ganzheitliche Medienkompetenzförderung zu gewährleisten. Die Finanzierung entsprechender Projekte und Initiativen soll ausgebaut werden, um die digitale Teilhabe und den Schutz junger Menschen in sozialen Netzwerken zu verbessern.

Ergebnisprotokoll der JFMK 2025 in Hamburg (PDF)

Kinder- und Jugendmedienschutz

Die Bundesregierung hat zum Kinder‑ und Jugendmedienschutz eine neue Expertenkommission „Kinder‑ und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eingesetzt, die im Herbst 2025 ihre Arbeit aufgenommen hat.  Ziel der Kommission ist es, eine Strategie mit konkreten Handlungsempfehlungen zu entwickeln, wie Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt besser geschützt werden können – etwa durch ein sicheres digitales Umfeld, die Auseinandersetzung mit gesundheitlichen Folgen von Mediennutzung und die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Eltern und Fachkräften. In die Arbeit werden Bund, Länder, Zivilgesellschaft und junge Menschen eingebunden, und es wirken 16 Fachleute aus Wissenschaft und Praxis mit.

Was bedeutet das konkret für Schulen?

In Hamburg gibt es kein flächendeckendes Handyverbot. Stattdessen gilt: Jede Schule entscheidet eigenverantwortlich, unter Einbeziehung der Eltern, Schülerinnen und Schüler und des Kollegiums, wie der Umgang mit mobilen Endgeräten geregelt wird. Die Grundlage dafür bildet § 42 HmbSG (  Hamburgisches Schulgesetz).

Die Schulbehörde empfiehlt, Regelungen nicht restriktiv, sondern pädagogisch begründet zu gestalten, differenziert nach Jahrgangsstufe, Unterrichtssituation und sozialem Kontext. Zentral ist die Trennung von Unterrichtsnutzung (z. B. für Lernapps, Recherche, Gruppenarbeit) und privater Nutzung in Pausen oder auf dem Schulhof.

Fragen, die Sie sich als Eltern stellen können.

  • Welche Medienregeln gelten an der Schule meines Kindes?
  • Welche Verantwortung habe ich als Elternteil im Umgang mit dem Smartphone meines Kindes?
  • Was bedeutet es konkret, wenn mein Kind ein Smartphone besitzt?
  • Wie kann ich mein Kind dabei unterstützen, verantwortungsvoll mit digitalen Medien umzugehen?
  • Ab wann ist ein Smartphone sinnvoll und wie bereite ich mein Kind darauf vor?

Fakten:

  • Es gibt keine einheitlichen Handyregeln in Hamburg, fragen Sie gezielt bei Ihrer Schule nach.
  • Die meisten Schulen verfolgen differenzierte Konzepte, die zwischen Unterricht und Freizeit unterscheiden.
  • Medienregeln sind Teil des Schulentwicklungsprozesses, Eltern können sich über Elternräte oder Gremien einbringen.

Schulen benötigen Unterstützung und Verständnis, besonders wenn es um digitale Mediennutzung geht.

Anlaufstellen, wenn Sie Fragen zum Schulsystem haben oder sich in Schule engagieren wollen:

Smarter Start. Ein Smartphone ab 14?

In der Fachwelt wird darüber diskutiert, ab wann ein Smartphone in Kinderhände gehört. Der Kinderschutzbund empfiehlt, Geräte erst dann freizugeben, wenn Kinder in der Lage sind, mit Risiken wie Datenschutz, Social Media oder Gruppendruck reflektiert umzugehen – häufig ab etwa 13 oder 14 Jahren.

Smarter Start: Erst Kindheit. Dann Smartphone. Genau hier möchte die Initiative Smarter Start ab 14 eine Lösung bieten, damit Familien selbst entscheiden können, wann der richtige Zeitpunkt ist. „Smartphones sind kein Kinderrecht“, sagt Windbrake, „aber Kinderschutz ist eines. Wir wollen keine Verbote, sondern Verantwortung und Zeit für Entwicklung.“ Damit plädiert er für ein Umdenken: nicht digitale Verbote, sondern bewusste Phasen der Vorbereitung, in denen Kinder begleitet, informiert und gestärkt werden. Danach ginge es nicht um digitale Abstinenz, so Windbrake, sondern um Zeit zum Wachsen. Begleitung heißt, Kinder schrittweise stark zu machen und nicht, sie früh sich selbst zu überlassen.

Der gemeinnützige Verein bietet hierfür gleichgesinnten Eltern eine Vernetzungsplattform und Informationsangebote, um gemeinsam den Zeitpunkt für die eigene Geräteverfügbarkeit hinauszuzögern.

Zur Webseite von „Smarter Start ab 14“

Social Media ab 16. Der aktuelle Diskurs

Neben der Frage des passenden Einstiegsalters für ein eigenes Smartphone wird derzeit intensiv diskutiert, ob Social-Media-Plattformen erst ab 16 Jahren genutzt werden sollten. Studien und Einschätzungen, u. a. der Leopoldina, verweisen darauf, dass jüngere Jugendliche besonders anfällig für algorithmische Verstärkungsmechanismen, sozialen Vergleichsdruck und unmoderierte Inhalte sind.

International setzen bereits Länder wie Australien auf ein Mindestalter von 16 Jahren und verpflichten Plattformen zur Altersverifikation. Das EU-Parlament hat aktuell eine Initiative beschlossen, die die EU-Kommission auffordert, nach diesem Vorbild auch einen Gesetzesvorschlag für Europa zu entwickeln. Konkret soll dieser ein Verbot von Social-Media-Plattformen sowie für KI-Apps für alle unter 13 Jahren beinhalten. Jugendliche im Alter zwischen 13 und 16 Jahren sollen die Netzwerke nur mit Zustimmung der Eltern nutzen können.

In Deutschland untersucht die von Bundesfamilienministerin Karin Prien eingesetzte Expertenkommission welche politischen Maßnahmen ergriffen werden können und sollen. Das Gremium soll bis zum Sommer 2026 Empfehlungen erarbeiten.

Eine laufende Petition im Deutschen Bundestag hat die Verbotsdebatte in die öffentliche Anhörung des Petitionsausschusses gebracht. Ziel der Initiatorinnen und Initiatoren ist es, Kinder und Jugendliche besser vor den Risiken kommerzieller Social-Media-Plattformen zu schützen und Verantwortung stärker bei den Anbietern zu verankern und somit nicht bei Familien allein.

Der Petitionsausschuss betonte in der Sitzung, dass die bestehenden Instrumente des Jugendmedienschutzes nicht mehr ausreichen, um Minderjährige wirksam vor algorithmisch erzeugten Risiken, manipulativen Inhalten und unmoderierten Kommunikationsräumen zu schützen. Gefordert werden u. a. verbindliche Altersverifikationssysteme, strengere Kontrollen und klare gesetzliche Vorgaben für Plattformen.

Diese breite Diskussion zeigt, dass es beim Thema Social Media nicht allein um familiäre Entscheidungen geht, sondern zunehmend um eine gesamtgesellschaftliche und politische Verantwortung.