Ergänzungsprüfung in Latein und Griechisch

Übersicht

Ergänzungsprüfung in Latein und Griechisch

Durch die Ergänzungsprüfung haben Inhaberinnen und Inhaber von Reifezeugnissen die Möglichkeit, Kenntnisse in Latein und Griechisch nachzuweisen, die sie für ihr Studium benötigen.

Für Latein gibt es in Hamburg die Prüfungsarten: (1.) Latinum und (2.) Großes Latinum.


Anträge auf Zulassung zur Ergänzungsprüfung sind schriftlich zu stellen und werden vom Zentrum für Schul- und Jugendinformation (ZSJ) entgegengenommen. Zu dieser Prüfung kann nur zugelassen werden, wer die Hochschulzugangsberechtigung in Hamburg erworben hat oder an einer Hochschule in Hamburg eingeschrieben ist oder den Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Hamburg hat oder sich durch eine private Hamburger Bildungseinrichtung auf diese Prüfung vorbereitet hat. Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihren ersten Wohnsitz nicht in der Freien und Hansestadt Hamburg haben, brauchen eine schriftliche Genehmigung, um die Prüfung in Hamburg abzulegen. Diese Unbedenklichkeits- oder Freistellungsbescheinigung wird von der für den ersten Wohnsitz zuständigen Schulaufsichtsbehörde ausgestellt.

Informationen zur Ergänzungsprüfung in LATEIN und GRIECHISCH


Benötigte Unterlagen:

  • Meldebogen
  • Reifezeugnis bzw. Hochschulzugangsberechtigung oder Immatrikulationsbescheinigung der Hamburger Hochschule (fotokopiert und amtlich beglaubigt)
  • Fotokopie des Personalausweises (beide Seiten)
  • aktuelle Hamburger Meldebestätigung
  • Teilnahmebescheinigung der Hamburger Bildungseinrichtung
  • sofern Hamburg nicht der erste Wohnsitz ist, o. g. Unbedenklichkeitsbescheinigung

Ab dem Jahr 2026 findet die Prüfung nur noch einmal jährlich im März/April statt. Die Prüfung im Oktober/November wird künftig nicht mehr angeboten.

Hinweis: Sollte diese Neuregelung für einen Bewerber/eine Bewerberin, der/die sich auf eine Prüfung im Oktober/November 2026 eingestellt hat, nachweislich zu unzumutbaren Nachteilen im Studium führen, kann er/sie bis spätestens 01.09.2026 einen Härtefallantrag für eine Prüfung im Oktober/November 2026 stellen.


Kontakt:

Kontakt: Zentrum für Schul- und Jugendinformation
Hamburger Straße 125a
22083 Hamburg

Telefon: +49 40 428 99 22 11 (dienstags 14 – 16 Uhr, mittwochs und donnerstags 10 – 12 Uhr)

E-Mail: schulinformation@bsfb.hamburg.de
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